Leitlinien-UpdateDGVS hat S3-Leitlinie Colitis ulcerosa überarbeitet
Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) hat kürzlich die S3-Leitlinie Colitis ulcerosa (CU) aktualisiert (Version 7.0, November 2025, AWMF Reg.-Nr. 021–009, iww.de/s15510). In dem Update wurden alle Kapitel der bisherigen Leitlinie vom Februar 2024 überarbeitet, Neuerungen gibt es u. a. bei der Diagnostik, den Therapiezielen und zur Schwangerschaft. Das Management von Kindern und Jugendlichen mit CED wird jetzt in einem eigenen Kapitel erörtert.
Ein Gold-Standard für die Diagnosestellung der CU existiert nicht, sie beruht auf der Kombination typischer Befunde in der Anamnese, der Stuhldiagnostik inkl. fäkaler Neutrophilenmarker, der Endoskopie sowie sonographischen/radiologischen und histopathologischen Befunden. Neu wird in der Leitlinie die Darmsonographie sowohl bei der Erstdiagnose zur Erfassung der Krankheitsaktivität und -ausdehnung, sowie beim schweren akuten Schub zur Erfassung von Komplikationen empfohlen (Evidenzgrad 2, Empfehlungsgrad B, starker Konsens). Auch das Therapieansprechen bei mittelschwerem bis schwerem Schub und sonographisch nachweisbarer Darmwandverdickung sollte mittels Sonographie beurteilt werden.
Als Standard zur Beurteilung des Therapieansprechens wird weiterhin eine endoskopische Kontrolle 6-12 Monate nach Therapiebeginn empfohlen. Eine Mukosaheilung, die mit einem günstigen Krankheitsverlauf assoziiert ist, sollte als Therapieziel angestrebt werden (Evidenzgrad 1, Empfehlungsgrad B, Konsens). Neu aufgenommen in die Leitlinienempfehlungen wurde eine histologische Heilung als langfristiges Therapieziel, die ebenfalls mit einem günstigen klinischen Verlauf assoziiert worden ist (Evidenzgrad 2, Empfehlungsgrad 0, Konsens).
Überwachungskoloskopien sollten individuell nach Risikostratifizierung des Patienten abgestimmt werden. Bei hohem Risiko für einen Schub (u. a. ausgedehnte Colitis mit ausgeprägter Entzündung oder erstgradigem Verwandten mit Krankheitsbeginn im Alter < 50 Jahre) sollte jährlich, bei intermediärem Risiko (Colitis mit milder oder mäßiger Entzündung, vielen Pseudopolypen, erstgradigen Verwandten mit Krankheitsbeginn im Alter ≥ 50 Jahre) alle 2-3 Jahre und bei niedrigem Risiko (keine der genannten Faktoren) alle 4 Jahre eine Überwachungskoloskopie erfolgen. Bei Proktitis wird zur Kontrolle des Befallsmusters alle 5 Jahre eine Koloskopie-Kontrolle empfohlen (Expertenkonsens, Empfehlung, starker Konsens). Die Patienten sollten dabei stets in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Hier weitere, neu in die Leitlinie aufgenommene Empfehlungen:
- Bei therapierefraktärer Colitis sollte in der Regel keine partielle kolorektale Resektion erfolgen (Ausnahme: Ileorektostomie bei wenig entzündetem Rektum).
- Fäkaler Mikrobiomtransfer (FMT) soll derzeit nur im Rahmen von klinischen Studien zur CU-Therapie erfolgen.
- Akute Krankheitsschübe während der Schwangerschaft sollten ohne Verzögerung therapiert werden. Als sicher gelten Anti-TNF-Antikörper (Evidenzgrad 3), Ciclosporin (Evidenzgrad 4), Ustekinumab (Evidenzgrad 3), Vedolizumab (Evidenzgrad 3) und Steroide (Evidenzgrad 4).
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